Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

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CrumB
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Registriert: Mi 18. Mai 2011, 20:41

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von CrumB »

Damit wieder mal 5000 Tickets nicht abgeholt werden?

:shock:

Die Idee ist ja noch umtändlicher als Lotto selbst.
nomadix
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Registriert: So 20. Nov 2011, 00:50

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von nomadix »

Ich denke das so deutlich weniger Tickets übrigbleiben, von wegen stornieren nur bis 10 Tage vorher möglich, das ist rechtlich nich drin, das heist alle Karten die nach dem Bingo storniert werden bleiben übrig und dann ham se 2012 wieder sonen Schuldenberg.
Klar ist das umständlich, aber so is das nunmal wenn man so einen Mist verzapft, muss man eben Lösungen finden und die sind dann eben umständlich.
Hermann, die Elfe
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Registriert: So 15. Mai 2011, 15:34

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von Hermann, die Elfe »

nomadix hat geschrieben:Wir hatten diese Idee:
Wenn jemand die Karte umschreiben lassen will, schickt er sie mit den Daten des Empfängers zurück zur Crew und bekommt den Ticketpreis erstattet. Der Empfänger kann sich die Karte an einer gesonderten Zentrale gegen den Originalpreis abholen. So ist kein Geldverdienen für 3. möglich. Ist zwar ein großer Aufwand aber Den scheut ihr ja anscheinend dieses Jahr sowiso nicht ;)
Und dann verkauft jemand sein Ticket über ebay und verspricht, dieses mit dem Namen des Käufers an die "gesonderte Zentrale" zu schicken... was soll das bringen, außer Arbeit?
nomadix
Beiträge: 7
Registriert: So 20. Nov 2011, 00:50

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von nomadix »

Das der verkäufer bei ebay kein geld verdient da er von der fusion den originalpreis erstattet bekommt und der käufer auch nur diesen auf dem gelände bezahlt. is doch jetzt echt nich so komplex.
CrumB
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Registriert: Mi 18. Mai 2011, 20:41

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von CrumB »

Oh man, denkt denn hier keiner zu Ende`?

Wenn der Käufer es für 120 ersteigert bezahlt er halt die Differenz von 80 ab direkt an den Verkäufer und dann nochmal die 80 aufm Gelände..


....dein System hakt, lass es.
nomadix
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Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von nomadix »

Es gibt kein System welches das verhindern kann. Die einziege Möglichkeit ist die Ticketweitergabe unmöglich zu machen, so wie es jetzt ist. Das ist aber scheisse für die die das Ticket zum Originalpreis weitergeben wollen, und das geht ja nunmal garnicht. Woow, 3000 Tickets über ebay verkauft letztes Jahr :shock: Da bleiben im Endeffekt vlt 1000 Leute über die sich einfach nur bereichern wollen, und dafür müssen 1000de leiden oder was? In meinen Augen ein unvertretbarer, idiotischer Wahn der Crew. Aber das das System 0 durchdacht war bewies ja schon der Fehler mit den Unterschiedlichen Chancen bei der Gruppenbildung. Mir kommt das alles so vor als hätten die heftig Einen durchgezogen (ausnahmsweise mein ich das nicht im positiven Sinne) und in nen Mixer gekackt. Das Ergebnis war breite, gequirlte Scheisse, oder sollte ich sagen die neuen Regelungen?
CrumB
Beiträge: 125
Registriert: Mi 18. Mai 2011, 20:41

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von CrumB »

Ich weiß auch nicht warum die sich wegen ein paar schwarzen Tickets so ins Hemd machen aber wenn wir eh schon dabei sind alle zu personalisieren soll sich jetzt jeder Gast ein Smartphone besorgen und ein E-Ticket auf seine Nummer erhalten... die moderne löst das Problem.
stefan123
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Registriert: Sa 12. Nov 2011, 12:16

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von stefan123 »

Das System hakt in dem sinne nicht, dass der "käufer" eines "weitergabetickets" entweder online oder beim abholen bestätigen soll, dass er das ticket zum originalpreis gekauft und dem ursprünglichen käufer keinen profit ausbezahlt hat. Falls das nicht der Fall ist, bekommt er es trotzdem das ticket und hat keine konsequenzen zu fürchten, aber der ursprüngliche käufer wandert für immer auf eine blacklist. Wenn jemand das Ticket über Ebay gekauft hat, hat er keine probleme den profit-verkäufer so in die Pfanne zu hauen, und unter "Freunden" würde sowas ja nicht passieren....
nomadix
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Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von nomadix »

stefan123 hat geschrieben:Das System hakt in dem sinne nicht, dass der "käufer" eines "weitergabetickets" entweder online oder beim abholen bestätigen soll, dass er das ticket zum originalpreis gekauft und dem ursprünglichen käufer keinen profit ausbezahlt hat. Falls das nicht der Fall ist, bekommt er es trotzdem das ticket und hat keine konsequenzen zu fürchten, aber der ursprüngliche käufer wandert für immer auf eine blacklist. Wenn jemand das Ticket über Ebay gekauft hat, hat er keine probleme den profit-verkäufer so in die Pfanne zu hauen, und unter "Freunden" würde sowas ja nicht passieren....
Top!
CrumB
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Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Beitrag von CrumB »

Klar, lass mal bis zu 7 Milliarden mögliche Menschen Blacklisten und was passiert bei Namensgleichheit? Automatisch verschissen? Alter was ihr für Vorschläge habt...


/Edit: Und warum wird der Käufer nicht auch bestraft, ich mein ER hätte dann ja ÜBERTEUERT geboten und ist somit Mitschuld....
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