Womos und Inselfahrzeuge

hgfdsa
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von hgfdsa »

F.D.I.O hat geschrieben: Mo 8. Jan 2024, 23:17 MMn sollten einfache Autos 40€ und ab 6,50m 60€ bezahlt werden und damit könnte der ganze Shuttleservice zur Bahn Querfinanziert werden und der Preis für diese Tickets (ent)fallen.
Die 5€ Einzelfahrt für den Shuttle Service von/nach Neustrelitz-Fusion kassiert das Busunternehmen Becker Strelitz Reisen zu 100% alleine.
Davon hat der Kulturkosmos gar nichts. Ganz im Gegenteil, der finanzielle Aufwand für die Koordination vor Ort wird vom KuKo allein getragen.

Nehmen wir mal an der KuKo übernimmt die Kosten für die Bussfahrten und bucht das Komplettpaket von Becker Strelitz Reisen. Um diese Summe quer zu finanzieren, reichen meiner Meinung nach nicht die paar PKWs aus die auf der Insel eine Gebühr zahlen. Bei weitem nicht!
womo
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von womo »

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Teure Campingfläche vom Flugplatz mieten: Die Aussage, dass die Wohnmobilnutzung ökologisch fragwürdig ist, weil dafür zusätzliche Campingfläche vom Flugplatz gemietet wird, scheint problematisch. Wenn die Fläche auf dem Festivalgelände gleich bleibt, ist es unklar, warum die Quelle der Campingfläche relevant ist. Diese Argumentation könnte als Versuch interpretiert werden, die Wohnmobilnutzung unabhängig von ihrem tatsächlichen ökologischen Fußabdruck zu diskreditieren.

Ökologischer Fußabdruck der Wohnmobil-Fraktion: Die Aussage, dass der ökologische Fußabdruck der Wohnmobilnutzer so viel höher ist als der von Menschen, die mit ÖPNV oder Bassliner anreisen, bedarf genauerer Untersuchung. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass verschiedene Faktoren den ökologischen Fußabdruck beeinflussen, wie Fahrzeugeffizienz, Anzahl der Passagiere pro Fahrzeug und die Energiequellen des öffentlichen Verkehrs. Eine pauschale Aussage ohne konkrete Daten könnte als oberflächlich und wenig überzeugend betrachtet werden.

CO2-Gebühr von 60€: Die vorgeschlagene CO2-Gebühr scheint willkürlich und nicht auf nachvollziehbaren Daten basiert zu sein. Ohne klare Berechnungsmethoden oder Transparenz darüber, wie diese Gebühr den ökologischen Schaden ausgleichen soll, wirkt sie möglicherweise ungerechtfertigt und als zusätzliche Belastung für Wohnmobilnutzer.

Gleichbehandlungsgrundsätze: Die Argumentation könnte gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, wenn sie Wohnmobilnutzer aufgrund ihres gewählten Transportmittels unverhältnismäßig belastet. Gleichbehandlungsgrundsätze erfordern, dass ähnliche Gruppen in ähnlicher Weise behandelt werden. Wenn andere Festivalbesucher, die eine vergleichbare ökologische Belastung verursachen, nicht mit einer ähnlichen Gebühr konfrontiert werden, könnte dies als ungerecht wahrgenommen werden.

Zusammenfassend könnte man argumentieren, dass die vorgestellte Argumentation Schwächen aufweist, insbesondere in Bezug auf die Relevanz der Campingfläche, die Genauigkeit der ökologischen Fußabdruckvergleiche und die Begründung der vorgeschlagenen CO2-Gebühr. Zudem könnte sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Zuletzt geändert von womo am Mo 1. Apr 2024, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
ding3ns
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von ding3ns »

womo hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 13:42 bla bla
Das hast du aber toll von ChatGPT hier rein kopiert!
womo
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von womo »

Genau und mit Absicht. Vielleicht hätte man künstliche Intelligenz befragen sollen, bevor man solche Entscheidungen trifft.
Nico3000
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von Nico3000 »

womo hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 14:35 Genau und mit Absicht. Vielleicht hätte man künstliche Intelligenz befragen sollen, bevor man solche Entscheidungen trifft.
Natürliche Intelligenz sagt „nö“
CptKriechstrom
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von CptKriechstrom »

Ich habe kein Problem damit ausserhalb des Zauns zu stehen und auch die Extrakosten stellen kein größeres Problem dar. In der Retrospektive betrachtet waren wir letztes Jahr vielleicht auch etwas zu großzügig mit unserem Camp und daher Teil des Problems. Ich gelobe Besserung.

Was mich aber an dem Newsletter stört sind folgende Dinge:

1. Die CO2 Argumentation scheint mir völlig aus der Luft gegriffen wenn ich mir in Erinnung rufe was dort teilweise für Seelenverkäufer ala T3, LT28 und diverser MB Fabrikate aus ehemaligen Feuerwehrbeständen (allesamt unter 6,50m) auf der Landebahn bei der Anreise unterwegs waren.

2. Aus dem Newsletter geht nicht hervor wie diese Campingareale geregelt werden. Können wir mit unserer Crew geschlossen Campen? Müssen die kürzeren Fahrzeuge auch Wohnmobil Tickets erstehen?

Ich hoffe der KuKo schafft zu dem Thema rechtzeitig klarheit und gibt dementsprechend klare Anweisungen an die Supportenden. Ich befürchte aber eher, dass das Anreisechaos dieses Jahr dadurch noch schlimmer und es viele lange Gesichter geben wird.
womo
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von womo »

CptKriechstrom hat geschrieben: So 14. Jan 2024, 23:49 Die CO2 Argumentation scheint mir völlig aus der Luft gegriffen ...
Nicht nur das, die Fahrzeuglänge und das Gewicht sind im Allgemeinen nicht direkt kausal miteinander verbunden.
Die Fahrzeuglänge allein ist nicht unbedingt die ausschlaggebende Größe für Bodenbelastung und eine Begrenzung
auf 6,5 Meter möglicherweise nicht die effektivste Methode ist, um Bodenbelastung zu kontrollieren.
Ein Fahrzeug mit mehr Rädern kann die Last besser verteilen und den Druck auf den Untergrund reduzieren.
LundiMcPuffin hat geschrieben: Mi 10. Jan 2024, 12:50 In der FAQ steht ja, das die langen Luxusliner Probleme mit den Wegen durch ihr Gewicht machten. Also 7,5t Unimog oder Expeditionsfahrzeug kürzer als 6,5 m geht dann ja weiterhin. Nice kann man weiterhin zeigen wer Parteimitglied ist
Zeltplatzbedarf: Zelte benötigen oft mehr Fläche als der Wohnanhänger selbst. Jedes Zelt benötigt Platz für die Aufstellung, und wenn es sich um größere Zelte handelt, kann der benötigte Platz erheblich sein.

Fahrzeug mit Wohnanhänger: Ein Wohnanhänger kann auf begrenztem Raum aufgestellt werden, und der erforderliche Stellplatz hängt von der Größe des Wohnanhängers ab. Im Vergleich zu Zelten könnte ein Wohnanhänger mit einem kompakten Grundriss weniger Fläche einnehmen.

Gesamtplatzbedarf: Der Gesamtplatzbedarf hängt nicht nur von der Anzahl der Personen und der Art des Fahrzeugs ab, sondern auch davon, wie gut der verfügbare Platz genutzt wird. Zelte benötigen oft mehr Freifläche, während ein Wohnanhänger möglicherweise platzsparender genutzt werden kann.

Ich schlage vor, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf 3,5t anstelle der Fahrzeuglänge als maßgebliches Kriterium für die Anreise verwendet wird. Bei der Ankunft sollten die Festivalbesucher neben dem Ausweis für das Festival-Ticket auch den im Fahrzeugschein vermerkten Gewichtswert vorlegen.

Einfache Kontrolle am Einlass: Das im Fahrzeugschein hinterlegte Gesamtgewicht kann leicht überprüft werden und ermöglicht eine schnelle und effiziente Kontrolle bei der Einfahrt auf das Festivalgelände.

Die Festlegung eines zulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen ist in vielen Verkehrsnormen und -regelungen weltweit gängige Praxis. Diese Beschränkung ist auf zahlreichen Verkehrsschildern zu finden und wird auch für die Berechnung von Mautgebühren häufig angenommen.

Sofern dies nicht die Entscheidung eines verwirrten Einzeltäters sein sollte, wäre es vielleicht angebracht, dass wir alternative Lösungsansätze oder Anpassungen in Erwägung ziehen.

Ich hoffe inständig, dass die Verantwortlichen dies zur Kenntnis nehmen, sei es durch direktes Lesen oder durch entsprechende Weiterleitung.
Zuletzt geändert von womo am Di 16. Jan 2024, 12:47, insgesamt 3-mal geändert.
tanzgranate
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von tanzgranate »

womo hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 14:35
bla bla bla
bla bla bla
womo, womo, hast du dich wirklich hier nur angemeldet, um laufend diese inhaltsleeren KI-Ergüsse zu präsentieren?
Das muss doch nicht sein. Du hast doch bestimmt noch andere Hobbies. Wenn du wirklich etwas zu sagen hast, dann bitte ohne KI. Wir sind alle an deinen Argumenten interessiert.
Wigoo
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von Wigoo »

Wird Zeit, dass die WoMos zur Kasse gebeten werden und nicht mehr so nah ans Gelände dürfen. Von der Hauptstraße/Ladebahn bis zur Oase war letztes Jahr alles mit riesigen Schiffen zu. Eine Gruppe von ca zehn Leuten in der Nähe meines Camps ist mit drei Womos angereist und hat dann strategisch ein riesiges Areal zugeblockt, um innen ihre Vorzelte und Pavillions aufzuschlagen. Da hätte in Zelten selbst mit Autos und Sitzbereichen problemlos die doppelte bis dreifache Personenanzahl hingepasst.
Soldaten sind Mörder
womo
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Re: Womos und Inselfahrzeuge

Beitrag von womo »

tanzgranate hat geschrieben: Mo 15. Jan 2024, 14:20
womo hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 14:35
bla bla bla
bla bla bla
womo, womo, hast du dich wirklich hier nur angemeldet, um laufend diese inhaltsleeren KI-Ergüsse zu präsentieren?
Das muss doch nicht sein. Du hast doch bestimmt noch andere Hobbies. Wenn du wirklich etwas zu sagen hast, dann bitte ohne KI. Wir sind alle an deinen Argumenten interessiert.
Jo, ich habe bemerkt, dass du anscheinend den Text verändert und ein gefälschtes Zitat eingefügt hast. Lass uns ehrlich miteinander umgehen und uns auf meine tatsächlichen Aussagen konzentrieren.
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