Instagram / Social Media und die Fusion

DieEnteMedusa
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von DieEnteMedusa »

MikalNight hat geschrieben: Mo 4. Mär 2019, 06:57 Und rein rechtlich ist es sowie so kein Problem, wenn jemand z.B. ein Selfie macht und im Hintergrund tausende stehen. Ist nur ein Problem wenn man direkt darauf abzielt eine Person ohne erlaubnis zu fotografieren.

Vollkommen falsch.....
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wasauchimmer
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von wasauchimmer »

DieEnteMedusa hat geschrieben: Mo 4. Mär 2019, 17:08
MikalNight hat geschrieben: Mo 4. Mär 2019, 06:57 Und rein rechtlich ist es sowie so kein Problem, wenn jemand z.B. ein Selfie macht und im Hintergrund tausende stehen. Ist nur ein Problem wenn man direkt darauf abzielt eine Person ohne erlaubnis zu fotografieren.

Vollkommen falsch.....
Rechtlich hat er nicht unrecht, solange die Personen nur als Beiwerk zu sehen sind oder Teil einer versammlungsähnlichen Formation sind (ist es ja oft, würde ich sagen?), ich persönlich schieße aber auch keine Fotos.
DieEnteMedusa
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von DieEnteMedusa »

Grundsätzlich hast Du Recht, was den Punkt „öffentliche Versammlung“ betrifft.
Die Fusion ist hier aber ein kleiner Sonderfall, da hier schon im Vorfeld das Fotografieren vom Veranstalter nicht gestattet wird.
Also muss ich als Besucher auch nicht damit rechnen, als Beiwerk im Hintergrund auf einem Bild zu landen.
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Xilëf
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von Xilëf »

Der KK hat Hausrecht daher....


Nach bürgerlichem Recht steht die Befugnis über die Entscheidung, wem der Zutritt zu einer Örtlichkeit gestattet oder verweigert wird, dem Inhaber des aus dem Grundeigentum oder -besitz folgenden Hausrechts zu. Sie schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen. Dem Hausrecht unterfällt danach auch die Gestattung, Hörfunk-, Film- oder Fotoaufnahmen in den Räumlichkeiten des Hausrechtsinhabers vorzunehmen (…)

BGH, I ZR 104/17
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MellonHead
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von MellonHead »

Lasst uns die Fotografen einfach anzeigen
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von DanteOne »

Vorab: Das wird meine erste Fusion. Das erste mal beworben und in der zweiten Runde Glück gehabt bei der Verlosung.

Ganz neutral betrachtet heisst "unerwünscht" nunmal nicht verboten. Daher wird fotografieren wohl vom Veranstalter geduldet solange es nicht zu viel wird. Ich bezweifle, dass man beim ersten mal mehr als eine Ermahnung bekommt, beim wiederholten mal rechne ich aber schon damit, dass der Veranstalter von seinem Hausrecht gebrauch macht.

Rein rechtlich handelt es sich um eine Großveranstaltung und da sind Aufnahmen, wo eine Vielzahl von Menschen drauf sind, grundsätzlich erst mal gesetzlich vollkommen in Ordnung. Daran hat sich auch nichts mit den neuen Datenschutzgesetzen geändert. Nach wie vor sind Aufnahmen, die eine Person besonders in den Fokus rücken nur mit deren Genehmigung erlaubt. Landet ihr zufällig auf einem Foto, müsst ihr das erst mal dulden.

Das Hausrecht des Veranstalters erlaubt ihm das Fotografieren komplett zu untersagen, ich bezweifle aber, dass es hier ein strenges Verbot geben wird.

Und solche Forderungen wie "Lasst uns die Fotografen einfach anzeigen" sind leider lächerlich, sofern ihr nicht das Motiv eines Fotos seid, sondern nur zufällig mit drauf.

Für Leute, die mit Krankenschein zum Festival gehen habe ich kein Verständnis. Ihr kennt das Risiko. Ich sehe keinen Grund euch bei der Verletzung eures Arbeitsvertrages zu schützen.

Solltet ihr es nicht wünschen weil eure Kunden euch sehen könnten, kann ich das durchaus nachvollziehen. Es gibt durchaus Bereiche in denen solche Fotos nicht gern gesehen sind. Sprecht denjenigen an der euch eventuell fotografiert habt, aber bleibt FREUNDLICH und erklärt es ihm!

Zuletzt: Redet miteinander!
DieEnteMedusa
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von DieEnteMedusa »

DanteOne hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 13:02 Daher wird fotografieren wohl vom Veranstalter geduldet solange es nicht zu viel wird.

Es geht weder um „viel“ noch um „wenig“ fotografieren, sondern um das Veröffentlichen der Bilder.
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DanteOne
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von DanteOne »

Für das Veröffentlichen gilt im Endeffekt das Gleiche. Ich erwarte nicht, dass der Veranstalter bei einem einzigen Instagram-Posting direkt die harte Hausrecht-Keule rausholt und die Person rausschmeißt. Auch hier kann man ein Gespräch erwarten, das vielleicht auch einfach ein Löschen des Postings mit sich bringt. Letztendlich bleibt es beim Veranstalter und der hat sich bisher nirgends so extrem geäußert wie es viele hier fordern.

Solange es kein grundsätzliches Verbot gibt, müsst ihr auch damit rechnen auf zufälligen Fotos/Videos im Internet zu landen. Wenn euch das nicht gefällt gibt es aktuell keine Möglichkeit außer der Fusion (und sämtlichen anderen Großveranstaltungen) fernzubleiben.
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von DieEnteMedusa »

DanteOne hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 13:43 Letztendlich bleibt es beim Veranstalter und der hat sich bisher nirgends so extrem geäußert wie es viele hier fordern.
Weil es bis jetzt einfach nicht notwendig war.
Die letzten Jahre hat es immer gereicht, die Leute freundlich zu bitten, und an ihre Vernunft zu appellieren.
Aber die neueste Generation braucht anscheinend ein Verbot, weil gute Worte offensichtlich nicht zielführend sind.

Wenn ich mir nur ansehe, wie Du hier mit dem Gesetz argumentierst, dass dir das Fotografieren ja erlaubt, wie Du den Leuten dazu rätst, sich ein anderes Festival zu suchen, wenn sie damit nicht klarkommen, wie Du die Wünsche des Veranstalters ignorierst, etc.... dann fehlen mir echt die Worte.

Es ist mehr als traurig, dass jemand wie Du ein Ticket bekommen hat.
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Re: Instagram / Social Media und die Fusion

Beitrag von Xilëf »

Aber mal ganz blöd gefragt was bringt es einem Bilder auf Sozialenmedien zu veröffentlichen?
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