Bassliner und Polizeikontrollen
Bassliner und Polizeikontrollen
Hallo zusammen,
Kennt sich einer aus bzw weiß wie es mit polizeikobtrollen aussieht wenn man aus Hamburg mit dem Bassliner anreist.
Wie sind da die Erfahrungen. Ich bin ein großer planzenfreund und mach mir da etwas Sorgen
Kennt sich einer aus bzw weiß wie es mit polizeikobtrollen aussieht wenn man aus Hamburg mit dem Bassliner anreist.
Wie sind da die Erfahrungen. Ich bin ein großer planzenfreund und mach mir da etwas Sorgen
Re: Bassliner und Polizeikontrollen
Moin,
meine Erfahrungen hiermit: 2016 bin ich mit Bassliner hin und zurück gefahren. Der Basslliner aus Paderborn in dem Freunde saßen wurde auf der Hinfahrt hinter Hamburg von der Autobahn gezogen und gefilzt. Das Bassliner direkt vor dem Festival bei den großen Polizeicamps rausgezogen werden halte ich deshalb ebenfalls für denkbar und wird wahrscheinlich praktiziert. Bei meiner Hinfahrt in dem Jahr hatte ich keine Probleme. Auf der Rückfahrt wurde mein Bassliner jedoch ca. 30-60 Minuten hinter Lärz von der Autobahn gezogen. Dabei mussten alle Gepäckstücke durchleuchtet werden. Eine Kosmetiktasche, die wohl voll mit Drogen gewesen sein soll, wurde im Gepäckraum gefunden und konnte nicht zugewiesen werden. Die Polizei wollte den/ die Besitzer*in ausfindig machen und ließ sich von allen Mitfahrenden ihre Zahnbürsten zeigen. 3 Personen konnten keine Zahnbürste vorweisen. Von diesen Personen wurden Haarproben genommen, da aus der Kosmetiktasche wohl Haarproben entnommen werden konnten. Die ganze Aktion dauerte mindestens 2 Stunden. Ein anderes Jahr hatte ich bei der Hin- und Rückfahrt keine Begegnungen mit der Polizei.
long story short: Das dein Bassliner von der Polizei angehalten und teilweise durchsucht wird ist möglich und solltest du bedenken. Doch werden bei einer Durchsuchung im Mülleimer des Passagierbereichs Dinge gefunden, die nicht zugeordnet werden können und keine kritische Größe darstellen, wie eine Menge weit über Eigenbedarf, wird sich die Polizei wahrscheinlich keine Mühe machen, um nach dem/ der Besitzer*in zu suchen.
Grüße
meine Erfahrungen hiermit: 2016 bin ich mit Bassliner hin und zurück gefahren. Der Basslliner aus Paderborn in dem Freunde saßen wurde auf der Hinfahrt hinter Hamburg von der Autobahn gezogen und gefilzt. Das Bassliner direkt vor dem Festival bei den großen Polizeicamps rausgezogen werden halte ich deshalb ebenfalls für denkbar und wird wahrscheinlich praktiziert. Bei meiner Hinfahrt in dem Jahr hatte ich keine Probleme. Auf der Rückfahrt wurde mein Bassliner jedoch ca. 30-60 Minuten hinter Lärz von der Autobahn gezogen. Dabei mussten alle Gepäckstücke durchleuchtet werden. Eine Kosmetiktasche, die wohl voll mit Drogen gewesen sein soll, wurde im Gepäckraum gefunden und konnte nicht zugewiesen werden. Die Polizei wollte den/ die Besitzer*in ausfindig machen und ließ sich von allen Mitfahrenden ihre Zahnbürsten zeigen. 3 Personen konnten keine Zahnbürste vorweisen. Von diesen Personen wurden Haarproben genommen, da aus der Kosmetiktasche wohl Haarproben entnommen werden konnten. Die ganze Aktion dauerte mindestens 2 Stunden. Ein anderes Jahr hatte ich bei der Hin- und Rückfahrt keine Begegnungen mit der Polizei.
long story short: Das dein Bassliner von der Polizei angehalten und teilweise durchsucht wird ist möglich und solltest du bedenken. Doch werden bei einer Durchsuchung im Mülleimer des Passagierbereichs Dinge gefunden, die nicht zugeordnet werden können und keine kritische Größe darstellen, wie eine Menge weit über Eigenbedarf, wird sich die Polizei wahrscheinlich keine Mühe machen, um nach dem/ der Besitzer*in zu suchen.
Grüße
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Re: Bassliner und Polizeikontrollen
Passiert durchaus dass die rausgezogen werden aber bei der Masse an Bussen muss man da sicher auch viel Pech haben diese Verzögerung über sich ergehen zu lassen. So ein Bus ist sehr groß da benötigt man auch viel Platz um dies machen zu können. Bin schon häufig bassliner gefahren aber wurden nie angehalten. Privat PKW ist wohl wesentlich komplizierter da wurden wir von Lärz bis Neutrelitz vier mal rausgezogen und mussten drei mal den Hänger mit Leeren Kästen komplett leeren.
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Re: Bassliner und Polizeikontrollen
Alte Fusion-Weisheit: nix mitnehmen auf Hin- und Rückfahrt. Exzellente Versorgung auf der Fusion ist ja jederzeit garantiert.
Re: Bassliner und Polizeikontrollen
und in wiefern wird das Gepäck "durchleuchtet" ? Haben die nur Hunde die da längs schnüffeln oder wird Gepäck aufgemacht und alles akribisch per Hand durchgeguckt und durchsucht ?
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Re: Bassliner und Polizeikontrollen
Uns haben 2016 auf der Rückfahrt an der letzten größeren Raststätte vor Hamburg (Gudow) ausm Verkehr gezogen.
Pikant dabei, das war Montag nach dem Festival um 15 Uhr oder so. Keiner von den anwesenden Bullen konnte sagen was die wollen und warum überhaupt, aber Job is job und so durften wir auch schön den ganzen Bus leer räumen und dann alle Rucksäcke durch ne mobile Röntgenanlage. (hier kam die Frage wie alles durchleuchtet wird, unter anderem so.)
Nachdem das fertig war durfte dann alles wieder eingepackt werden und wir durften dann endlich die letzten KM nach Hamburg fahren.
Es bleibt bis heute ein komischer Nachgeschmack weil das alles immernoch so unsinnig ist und in meinen Augen reine Schikane war.
Pikant dabei, das war Montag nach dem Festival um 15 Uhr oder so. Keiner von den anwesenden Bullen konnte sagen was die wollen und warum überhaupt, aber Job is job und so durften wir auch schön den ganzen Bus leer räumen und dann alle Rucksäcke durch ne mobile Röntgenanlage. (hier kam die Frage wie alles durchleuchtet wird, unter anderem so.)
Nachdem das fertig war durfte dann alles wieder eingepackt werden und wir durften dann endlich die letzten KM nach Hamburg fahren.
Es bleibt bis heute ein komischer Nachgeschmack weil das alles immernoch so unsinnig ist und in meinen Augen reine Schikane war.
"HOW HIGH ARE YOU?!"
"No Officer, HI HOW ARE YOU??!!"
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Re: Bassliner und Polizeikontrollen
ist auch die Versorgung durch blaue Hilfsmittel garantiert ?ifindoubtlove hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 09:57 Alte Fusion-Weisheit: nix mitnehmen auf Hin- und Rückfahrt. Exzellente Versorgung auf der Fusion ist ja jederzeit garantiert.
Re: Bassliner und Polizeikontrollen
Je mehr Leute hier sowas öffentlich fragen = desto mehr Kontrollen? Logische Schlussfolgerung könnte man meinen
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Re: Bassliner und Polizeikontrollen
Jede FarbeFuBo94 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 15:51ist auch die Versorgung durch blaue Hilfsmittel garantiert ?ifindoubtlove hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 09:57 Alte Fusion-Weisheit: nix mitnehmen auf Hin- und Rückfahrt. Exzellente Versorgung auf der Fusion ist ja jederzeit garantiert.
Re: Bassliner und Polizeikontrollen
Sollte Dein Reisebus von einer Polizeikontrolle betroffen sein:
1. Frage nach der Ermächtigungsgrundlage.
Dadurch stellen sich bereits die Weichen. Es kommt darauf an, ob die Polizei im Wege des Gefahrenabwehrrechts oder des Strafrechts handelt.
Gefahrenabwehrrecht: SOG (Sicherheits-und Ordnungsgesetz Meck-Pomm, sowie bundesweite Verwaltungsvorschriften sowie bei der Bundespolizei das BPolG etc)
Strafrecht: StPO und StGB etc
Alternative 1: Handeln im Sinne der Strafverfolgung, also Strafrecht:
2. Wenn die Beamten Maßnahmen im Wege der Strafverfolgung ankündigen, namentlich Durchsuchung von Personen und Gepäck, widersprichst Du zunächst.
Rechtswirkung hat dies zwar grundsätzlich nicht, es verzögert aber, und kann zu Beweisverwertungshindernissen führen.
3. Sodann sollte sich JEDER einzeln benennen lassen, welches Delikt ihm vorgworfen wird/ warum er tatverdächtig ist.
Es gibt keinen Generaltatverdacht oder einen Kollektivtatverdacht oder ähnliches. Für eine solche Ahndung gibt es bestimmte Delikte im StGB, in denen berücksichtigt ist, dass eine Gruppe/Kollektiv/Bande gehandelt hat. Eine allgemeine Aussage (zB„Verdacht auf Begehung von Straftaten“) reicht nicht aus! Im Zweifel freundlich ausdiskutieren, den Vorwurf schriftlich protokollieren lassen und als letzte Instanz nach dem Einsatzleiter (oder Polizeipräsidenten von Neubrandenburg ) fragen.
Zudem sollte sich jeder einzeln belehren lassen. Denn ab dem Moment in dem die Polizei Dir gegenüber einen Tatverdacht äußert, bist Du Beschuldigter.
Als Beschuldigter hast Du das Recht auf einen Anwalt. Seit 2017 gilt dies auch für polizeiliche Vernehmungen (§ 163a Abs.4, 168c Abs.1 und Abs.5 StPO).
Du solltest also keine Anweisungen der Polizei ohne freundlichen Protest befolgen oder Äußerungen abgeben, bis Dein Anwalt eintrifft. Also kann erst mal jeder Busreisende zum Handy greifen und dann kann die Polizei warten bis die Anwälte eines jeden Passagiers eingetroffen sind. Solltest Du keinen Anwalt Deines Vertrauens haben, müssen die Beamten Dir entsprechende Mittel zur Verfügung stellen (zB ein Telefonbuch) damit Du einen Anwalt konsultieren kannst. Im übrigen muss die Polizei Dich auch darüber belehren, dass du das Recht auf einen Anwalt hast.
Alternative 2: Handeln im Sinne der Gefahrenabwehr
Auch hier gilt, lasst euch genau auf eure Person bezogen, erläutern, welche Gefahr denn abgewehrt werden soll.
Damit ein Eingriff im Sinne des Gefahrenabwehrrechts rechtmäßig ist, muss eine konkrete Gefahr vorliegen, d.h. ein Sachverhalt bei dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt eines konkreten Schadens zu rechnen ist. Eine abstrakte Gefahr reicht grundsätzlich nicht aus.
Nach dem SOG Meck-Pomm darf eine Person oder Sachen nur durchsucht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Sicherstellung erfolgen muss (zB Waffen wegen Verstoß gegen das WaffenG) s. §§ 53 SOG Meck-Pomm.
Hinreichend konkret darlegen, um was es bei DIR geht.
Hier gilt gleichfalls widersprechen.
Durchsuchungen Deiner Person dürfen nur durch Personen des gleichen Geschlechts erfolgen (§ 54 SOG).
Im Gefahrenabwehrrecht bist Du kein Beschuldigter, allenfalls Störer, sodass das Recht auf einen Anwalt hier nicht greift.
Sollte die Polizei die Kontrolle des Busses und der Passagiere mit einem Verdacht hinsichtlich des Busfahrers begründen, ermächtigt dies nicht zur Passagierkontrolle oder Gepäckkontrolle. In der Regel geht es bei den Busfahrern um die Lenkzeiten etc und somit um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.
Und für beides gilt: Schreibe Dir die Dienstnummern auf.
Lasst euch nicht schikanieren und steht für eure eigenen Rechte ein!
Allen eine zauberhafte Fusion!
1. Frage nach der Ermächtigungsgrundlage.
Dadurch stellen sich bereits die Weichen. Es kommt darauf an, ob die Polizei im Wege des Gefahrenabwehrrechts oder des Strafrechts handelt.
Gefahrenabwehrrecht: SOG (Sicherheits-und Ordnungsgesetz Meck-Pomm, sowie bundesweite Verwaltungsvorschriften sowie bei der Bundespolizei das BPolG etc)
Strafrecht: StPO und StGB etc
Alternative 1: Handeln im Sinne der Strafverfolgung, also Strafrecht:
2. Wenn die Beamten Maßnahmen im Wege der Strafverfolgung ankündigen, namentlich Durchsuchung von Personen und Gepäck, widersprichst Du zunächst.
Rechtswirkung hat dies zwar grundsätzlich nicht, es verzögert aber, und kann zu Beweisverwertungshindernissen führen.
3. Sodann sollte sich JEDER einzeln benennen lassen, welches Delikt ihm vorgworfen wird/ warum er tatverdächtig ist.
Es gibt keinen Generaltatverdacht oder einen Kollektivtatverdacht oder ähnliches. Für eine solche Ahndung gibt es bestimmte Delikte im StGB, in denen berücksichtigt ist, dass eine Gruppe/Kollektiv/Bande gehandelt hat. Eine allgemeine Aussage (zB„Verdacht auf Begehung von Straftaten“) reicht nicht aus! Im Zweifel freundlich ausdiskutieren, den Vorwurf schriftlich protokollieren lassen und als letzte Instanz nach dem Einsatzleiter (oder Polizeipräsidenten von Neubrandenburg ) fragen.
Zudem sollte sich jeder einzeln belehren lassen. Denn ab dem Moment in dem die Polizei Dir gegenüber einen Tatverdacht äußert, bist Du Beschuldigter.
Als Beschuldigter hast Du das Recht auf einen Anwalt. Seit 2017 gilt dies auch für polizeiliche Vernehmungen (§ 163a Abs.4, 168c Abs.1 und Abs.5 StPO).
Du solltest also keine Anweisungen der Polizei ohne freundlichen Protest befolgen oder Äußerungen abgeben, bis Dein Anwalt eintrifft. Also kann erst mal jeder Busreisende zum Handy greifen und dann kann die Polizei warten bis die Anwälte eines jeden Passagiers eingetroffen sind. Solltest Du keinen Anwalt Deines Vertrauens haben, müssen die Beamten Dir entsprechende Mittel zur Verfügung stellen (zB ein Telefonbuch) damit Du einen Anwalt konsultieren kannst. Im übrigen muss die Polizei Dich auch darüber belehren, dass du das Recht auf einen Anwalt hast.
Alternative 2: Handeln im Sinne der Gefahrenabwehr
Auch hier gilt, lasst euch genau auf eure Person bezogen, erläutern, welche Gefahr denn abgewehrt werden soll.
Damit ein Eingriff im Sinne des Gefahrenabwehrrechts rechtmäßig ist, muss eine konkrete Gefahr vorliegen, d.h. ein Sachverhalt bei dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt eines konkreten Schadens zu rechnen ist. Eine abstrakte Gefahr reicht grundsätzlich nicht aus.
Nach dem SOG Meck-Pomm darf eine Person oder Sachen nur durchsucht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Sicherstellung erfolgen muss (zB Waffen wegen Verstoß gegen das WaffenG) s. §§ 53 SOG Meck-Pomm.
Hinreichend konkret darlegen, um was es bei DIR geht.
Hier gilt gleichfalls widersprechen.
Durchsuchungen Deiner Person dürfen nur durch Personen des gleichen Geschlechts erfolgen (§ 54 SOG).
Im Gefahrenabwehrrecht bist Du kein Beschuldigter, allenfalls Störer, sodass das Recht auf einen Anwalt hier nicht greift.
Sollte die Polizei die Kontrolle des Busses und der Passagiere mit einem Verdacht hinsichtlich des Busfahrers begründen, ermächtigt dies nicht zur Passagierkontrolle oder Gepäckkontrolle. In der Regel geht es bei den Busfahrern um die Lenkzeiten etc und somit um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.
Und für beides gilt: Schreibe Dir die Dienstnummern auf.
Lasst euch nicht schikanieren und steht für eure eigenen Rechte ein!
Allen eine zauberhafte Fusion!