Die Schnelltests dienen nicht zum entlassen sondern um die „Gefahr in Verzug“ zu begründen und eine Blutentnahme anordnen zu können. Man kann einfach „Nein“ sagen. Begründung: man ist rechtlich nicht verpflichtet. Falls Blutentnahme durch konstruierte Gefahr in Verzug angeordnet wird, auch dem Arzt nochmal sagen, dass man nicht einverstanden ist und hinterher unbedingt eine Verfahrens-Feststellubgsklage gegen die Polizei anstreben. Blutentnahme ist Körperverletzung und ein positiver Wischtest vom Fürhrerschein reicht nicht als Begründung. Anyway, das Thema ist eigentlich ausreichend diskutiert.
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Polizeikontrollen
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- Registriert: Mi 28. Jun 2023, 18:59