Ehrenamt während ALG 1 ist tatsächlich ein Thema, das viele verunsichert, weil es so viele unterschiedliche Infos gibt. Aber im Kern gibt es ein paar einfache Grundsätze, die dir helfen können, alles richtig einzuordnen.
1. Wichtig ist der Zeitumfang
Solange du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehst, ist ehrenamtliches Engagement grundsätzlich erlaubt. Supporter-Aufgaben fallen meist in den Bereich „Ehrenamtspauschale“ und gelten offiziell nicht als reguläre Erwerbstätigkeit.
2. Meldepflicht
Das Ehrenamt selbst muss nicht zentral gemeldet werden – aber du bist verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, wenn du eine Tätigkeit aufnimmst, auch wenn sie unbezahlt ist. Das ist eher Formsache.
Zitat vom Amt: „Ehrenamt ist erlaubt, solange die Verfügbarkeit nicht eingeschränkt wird.“
3. Auswirkungen auf ALG 1
Die Pauschale (wenn du sie bekommst) ist in der Regel unschädlich, solange es wirklich ein Ehrenamt bleibt. Entscheidend ist, dass du jederzeit für eine mögliche Vermittlung erreichbar bist.
4. Praktischer Tipp
Schreib dem Amt eine kurze formlose Mitteilung:
„Ich übe ein ehrenamtliches Engagement aus, ohne Einschränkung meiner Verfügbarkeit.“
Damit bist du auf der sicheren Seite.
Ich finde übrigens super, dass du die Zeit nutzen willst, um etwas Sinnvolles zu machen. Viele nutzen die Phase auch, um an kleinen Projekten zu arbeiten oder sich kreativ auszuleben – ich bastle z. B. manchmal an Ideen rund um koordinierte Outfits für Paare/Familie (das könnte hier irgendwann mein kleiner Beitrag werden

).
Wenn du magst, kann ich dir auch sagen, wie andere Supporter das gehandhabt haben.