Bringt rein garnichts, weil wie schon erwähnt: Hier liegt ein Foto von einer Veranstaltung vor, auf der es kein allgemeines Fotoverbot gibt sondern nur eine Bitte zum richtigen Umgang mit den Bildern. Da es kein FOto von dir ist sondern von einem Festivalgelände und einer Bühne kannst du rechtlich genau 0 tun, egal wie hochauflösend das Bild ist. Ist genau das gleiche als wenn du ganz vorn rechts im Bild und erkennbar wärest und das Foto nicht hochauflösend in einer Zeitschrift abgedruckt würde. Solang nicht DU das "Objekt" bist was fotografiert wurde sondern nur zufällig mit auf dem Bild gibt es keine rechtliche Grundlage etwas dagegen zu tun. Selbst wenn du 2m vor der Kamera stehst und reinschaust und hinter dir der Eiffelturm ist wärst du nicht im Recht. Das ist leider blöd für Leute die nicht aufs Foto wollen aber auch gut für Fotografen, ansonsten könnte man nämlich ohne Anwalt keine Fotos von öffentlichen Plätzen mehr machen.
Hier nochmal die Rechtslage:
Der strenge Einwilligungserfordernis des § 22 KUG würde die Presse- und Kunstfreiheit nahezu unmöglich machen. Daher sieht § 23 KUG u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen:
a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte
b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen.
Ob der Fotograf das Bild nun rausnimmt oder nicht ist seine Sache und ich könnte es gut verstehen, wenn er es nicht tut, denn es ist eigentlich ein ziemlich cooles Bild. In dem Zusammenhang würd ich auch ganz gern mal wissen, ob ich dazu die EXIF sehen kann!?
![Zwinkern ;)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)