Hey, komme gerade von ner OÄ (hh) dank polizei service.
Wärs eigentlich die Lösung eine Kopfhörer Disko daraus zu machen oder ist rechtlich gesehen jede größere Ansammlung mit Getränkeverkauf illegal?
cheers
was ist an Open Airs in öffentlichen Flächen illegal?
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Re: was ist an Open Airs in öffentlichen Flächen illegal?
Du könntest dich mal mit den Leuten aus Leipzig in Verbindung setzen.
Auf der GSO war geanu das ein Thema: http://www.gso-le.de/
Gibt vielleicht noch kommunale Unterschiede. Aber die Grundproblematik sollte die gleiche sein.
Auf der GSO war geanu das ein Thema: http://www.gso-le.de/
Gibt vielleicht noch kommunale Unterschiede. Aber die Grundproblematik sollte die gleiche sein.
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Re: was ist an Open Airs in öffentlichen Flächen illegal?
Moin,lassehh12345 hat geschrieben:Hey, komme gerade von ner OÄ (hh) dank polizei service.
Wärs eigentlich die Lösung eine Kopfhörer Disko daraus zu machen oder ist rechtlich gesehen jede größere Ansammlung mit Getränkeverkauf illegal?
cheers
ich glaube das das grösste Problem der Getränkeverkauf und der anfallende Müll ist.Nahe Wohngebieten natürlich auch die Lautstärke.
Wir haben am Samstag auf Entenwerder(HH)ein kleines OA gefeiert mit ca 100Leuten..wie solls anders sein,nach 2std kamen dann auch unsere blauen "Freunde und Helfer" vorbei,mal nachschauen wies so läuft.Kurz erklärt das es sich um ne private Geburtstagfeier handelt und keine Getränke verkauft werden.Personalien vom Geburtstagkind wurden aufgenommen ,es gab noch ne Warnung das der Müll korrekt zu entsorgen ist sonst gibts böse Post und das war es dann.Wir konnten dann wirklich noch bis zum nächsten morgen feiern ohne jeglichen Stress mit den Blauen.Ich weiss das ist wohl eher ne Ausnahme,aber so kanns auch laufen.
Gruss
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Re: was ist an Open Airs in öffentlichen Flächen illegal?
Tja, als Antwort auf die oben gestellte Frage muss man mit 2 Gesetzestexten kommen.
Erstmal steht im Grundgesetz der BRD:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Der Punkt (2) macht natürlich den Punkt (1) irgendwie zur Farce, wenn die Polizei es so will und Gründe sieht, die nicht friedlich, sondern kommerziell, politisch (Demonstrationen z.b. sind keine Versammlungen, sondern anmeldepflichtig) usw. motiviert sind oder sein können.
Zweites Problem:
§ 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht).
Heißt im Klartext:
Alles, was lauter als Zimmerlautstärke ist, müsste eigentlich auch angemeldet und abgeklärt werden, damit eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Das alles kostet i.d.R. aber massig Kohle und gibt es auch nicht immer so wie gewünscht.
Insofern:
Das Weiterreichen von Getränken ist erstmal nicht so problematisch, da es sich meist tatsächlich nicht um kommerzielle Absichten eines Veranstalters handelt bzw. das bei einer einmaligen Gelegenheit schwer nachzuweisen ist.
Hauptproblem ist halt immer die laute Mucke, die schon durch zwei Beamte bezeugt und damit aktenkundig gemacht werden kann.
Natürlich gibt es im Nachgang immer Möglichkeiten sich anwaltlich beraten zu lassen und dann gerichtlich Widerspruch einzulegen,aber die Veranstaltung ist erstmal Futsch und das Geld auch.
Erstmal steht im Grundgesetz der BRD:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Der Punkt (2) macht natürlich den Punkt (1) irgendwie zur Farce, wenn die Polizei es so will und Gründe sieht, die nicht friedlich, sondern kommerziell, politisch (Demonstrationen z.b. sind keine Versammlungen, sondern anmeldepflichtig) usw. motiviert sind oder sein können.
Zweites Problem:
§ 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht).
Heißt im Klartext:
Alles, was lauter als Zimmerlautstärke ist, müsste eigentlich auch angemeldet und abgeklärt werden, damit eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Das alles kostet i.d.R. aber massig Kohle und gibt es auch nicht immer so wie gewünscht.
Insofern:
Das Weiterreichen von Getränken ist erstmal nicht so problematisch, da es sich meist tatsächlich nicht um kommerzielle Absichten eines Veranstalters handelt bzw. das bei einer einmaligen Gelegenheit schwer nachzuweisen ist.
Hauptproblem ist halt immer die laute Mucke, die schon durch zwei Beamte bezeugt und damit aktenkundig gemacht werden kann.
Natürlich gibt es im Nachgang immer Möglichkeiten sich anwaltlich beraten zu lassen und dann gerichtlich Widerspruch einzulegen,aber die Veranstaltung ist erstmal Futsch und das Geld auch.
Re: was ist an Open Airs in öffentlichen Flächen illegal?
Das ist eigentlich die übliche Antwort und wenn das Ganze nicht zu groß ist, klappt es meiner Meinung nach auch.stefanfromhell hat geschrieben:Kurz erklärt das es sich um ne private Geburtstagfeier handelt und keine Getränke verkauft werden.