ich hab eine wichtige frage. wenn ich als wunschkandidat eingetragen werde gibt es ja die möglichkeit ein konto einzubeben auf dass das geld zurück überwiesen wird. was ist wenn dort mein konto eingegeben wird weil ich dem ticketinhaber das geld schon gegeben habe?
das konto und der wunschkandidat sind also identisch.
in den agbs steht ja das man das ticket nicht verkaufen darf. zählt swas als verkauf? ist das ein problem? ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. ist grad echt eine riesen frage für mich. vielleicht hatte ja jemand den gleichen fall und hat eine mail bekommen?

herr hunrig