Zu Derivaten könnte ich Romane schreiben, ich versuch’s mal halbwegs kurz zu halten
Kurzversion: NpSG-Substanzen sind straffrei, lass dich trotzdem nicht erwischen. Pass auf dich auf. o:-)
Legalität: 1V-LSD ist nicht (mehr) legal, und wurde mit der neuen Revision des NpSG vor ein paar Jahren verboten. Als NpSG-Substanz ist der Besitz allerdings straffrei, sofern die Mengen nicht so groß sind, dass von Gewerbsmäßigkeit ausgegangen werden muss. Siehe dazu §3 und 4 des NpSG. Aktuell (vor ner Woche ca.) wurde eine Änderung am NpSG beschlossen, ich weiß aber nicht, ab wann die in Kraft tritt – insbesondere sind Lachgas und GBL+BDO neu verboten. Die gängigsten Nitazene dagegen überspringen das NpSG und wandern direkt ins BtMG. Änderungsquellen hier:
BtMG,
NpSG.
Was LSD-Derivate angeht, sind die in Deutschland gängigen alle nach NpSG verboten, also 1-{p,b,v,cp}-LSD. Beim Schlupfloch mit s, d und t müsste ich jetzt nachschauen, möglicherweise sind die noch nicht vom NpSG erfasst, weil im Falle von 1s Silizium bzw. 1t Schwefel im Rest nicht verboten ist, und bei 1d ist es der Dimethyl-Rest, während das Gesetz nur (Mono-) Methyl verbietet. Mit der Schließung der Hersteller-Labore (Lizard Labs) ist da jetzt aber erstmal Ruhe mit dem Katz-und-Mausspiel, bis sich wer neues in der Marktlücke ausbreitet.
Physiologie: Es gibt eine Reihe von Studien »The Return of the Lysergamides«, die in der Tat regelmäßig bei LSD-Derivaten in Mäusen (!!) nachweisen, dass LSD-Abbauprodukte im Körper vorliegen. Das ist die Haupt-Grundlage für die Behauptung, dass es in der Tat auch beim Menschen zu LSD metabolosiert wird. Es gab noch eine Studie am Menschen, aber mit sehr kleiner Personenzahl. Insgesamt ist die Sachlage sehr dünn.
Praxis: wenn die Polizei kleine Filze mit »LSD«-Aufschrift bei dir findet, wirst du keinen Spaß haben. Die werden auch die Erklärung, dass da eigentlich 1s-LSD drauf steht, und das dann ja schließlich legal ist, wahrscheinlich nicht zu deinen Gunsten auslegen. Du bist da weit in einer rechtlichen und praktischen Kulanz- und Grauzone, im schlimmsten Fall sitzt du irgendwo ne Nacht auf der Wache rund um die Müritz und wartest auf einen Bluttest, während die Anzeige in der Post wartet, mit der du dich dann nach der Fusion rumärgern darfst.
Qualität von Derivaten: Miraculix hat mal quantitativ nachgemessen, was zwei Blotter und zwei Micro-Tabletten 1s-LSD so für Wirkstoffgehalte hatten. Es war drin was drauf stand, aber vom selben Sheet 5 Plätze auseinander hatte ein Blotter 115μg und einer 158μg, also dramatisch andere Dosis. Leider ist der Artikel dazu mittlerweile ein toter Link, ich hab nur noch nen Screenshot
https://psychedelika-legal.de/starke-wi ... stgestellt.
Nachweis im Blut: Hier wird mein Wissen dünn. Generell haben Schnelltests kein LSD drauf, und im Labor wird das auch nur bei konkretem Verdacht geprüft. Die Mengen sind auch deutlich geringer, was es viel aufwendiger macht, LSD nachzuweisen. Auf unseren Eclipse-Hackkarten ist für LSD eine Urin-Nachweiszeit von 3-4d, im Blut von 12h angegeben – auch nach intensiver Suche konnte ich aber keine Quelle dazu finden, also genieß das mit größerer Vorsicht. Zu dem Thema haben wir aber einige mit viel Wissen bei Eclipse, schau vielleicht mal während des Festivals am Zelt nahe der Turmbühne vorbei und frag rum
