jjbeansz hat geschrieben: ↑Mo 30. Jun 2025, 13:37
mooin wir haben das Amt vormittags gefunden und direkt ein Termin für den ersten Antrag abgemacht. Dann zum Termin war aufgrund Personalmangels Natürlich niemand da
hat jemand hier doch geschafft, mehr als den ersten Termin zu machen, oder war das dann der Witz? Hab eigentlich erwartet dass Menschen da regelmäßig "arbeiten" und wir täglich zu neue Folgetermine gezwungen werden und dann bis die Fusion vorbei geht kein Schein bekommen
Betreff: Ihr Vorgang zu AZ: 47/b-Tanz/2025; Nachfrage bezüglich Terminwahrnehmung
Sehr geehrte/r Antragsteller/in,
bezugnehmend auf Ihre öffentliche Einlassung im digitalen Forum möchten wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt ordnungsgemäß einordnen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Sie einen Termin zur Erstantragstellung wahrgenommen zu haben glauben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es sich bei der von Ihnen als „Personalmangel“ interpretierten Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeitung um eine unangekündigte, jedoch zwingend erforderliche, abteilungsübergreifende Maßnahme zur Prüfung der prozessualen Resilienz von Antragstellenden handelte (gemäß RhySiVO § 12, Abs. 4b). Die erfolgreiche Absolvierung dieser passiven Warteprüfung stellt bereits den zweiten, unangekündigten Schritt im mehrstufigen Akkreditierungsverfahren dar, wozu wir Ihnen hiermit nachträglich gratulieren.
Ihre Erwartungshaltung, täglich zu Folgeterminen „gezwungen“ zu werden, zeugt von einem grundlegenden Missverständnis der behördlichen Effizienz. Unsere Prozesse sind auf nachhaltige, langfristige Bearbeitungszyklen und nicht auf kurzfristige Bespaßung ausgelegt. Die Nichterteilung eines Tanzberechtigungsscheins bis zum Ende des Beobachtungszeitraums (sog. "Fusion") ist somit als regulärer, oft sogar als Regelfall im Sinne des Verfahrens zu werten und bestätigt dessen Wirksamkeit.
Wir hoffen, hiermit zur Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben und verweisen für zukünftige Anfragen auf den offiziellen Dienstweg.
Mit amtlichem Gruß,