Erstens nicht schlau, der POL / BPOL auf solch eine Frage zu antworten und so die Kontrolle selbst zu eröffnen.
Und zweitens ist im Text deines Links sehr genau erklärt, was als Ausnahme gilt: „Danach sind vom Messerführverbot Personen ausgenommen sind, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern.“
Also transportiert eure Obstmesser und führt sie nicht. Fertig.
Polizeikontrollen Hinfahrt Donnerstag
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Ästhetik&Gewalt
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