Polizeikontrollen Hinfahrt Donnerstag

24. bis 28. Juni
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Ästhetik&Gewalt
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Re: Polizeikontrollen Hinfahrt Donnerstag

Beitrag von Ästhetik&Gewalt »

Erstens nicht schlau, der POL / BPOL auf solch eine Frage zu antworten und so die Kontrolle selbst zu eröffnen.
Und zweitens ist im Text deines Links sehr genau erklärt, was als Ausnahme gilt: „Danach sind vom Messerführverbot Personen ausgenommen sind, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern.“
Also transportiert eure Obstmesser und führt sie nicht. Fertig.
irrelevant
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Re: Polizeikontrollen Hinfahrt Donnerstag

Beitrag von irrelevant »

iliailitsch hat geschrieben: Do 4. Jun 2026, 17:17 Ja danke für den Hinweis das ein nicht zugriffsbereiter transport erlaubt ist. Allerdings ist da auch vieles umstritten. Letztes mal war es so, das sie direkt schon alle Abgänge vom Bahnhof abgespeert hatten, und auf dem Bahnsteig mit Befragungen und filzen anfingen. Das habe ich so noch nie erlebt, und ich fahre schon sehr lange mit der Bahn zu Fusion. Der Türöffner zum Filzen war die Frage " Habt ihr Campingbesteck, ein Campingmesser mit dabei." Haben sie auch die Gruppe neben uns gefragt. Warum ? Weil wenn du die Frage mit ja beantwortest, sie nach § 42c WaffG einen verdachtsunabhängigen Grund zum Durchsuchen der Person sowie in Augenscheinnahme der mitgeführten Sachen haben. Mir schien das die Strategie zum Filzen der Leute zu sein, da sie auf dem Bahnsteig bzw. im Bahnhof schon mit befragungen und filzen anfingen, kann natürlich auch falsch liegen. Deswegen würde ich trotzdem dabei bleiben bei Bahnanreise kein Campingmesser mitzuführen, es sei denn man hat kein Problem damit sich vielleicht filzen zu lassen.

zum nachlesen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... -schneiden
I've for various reasons always traveled to/from usion in other ways than by train, even if train in some would be much preferred. The reported augmenting controls there however sound like nothing short of a nightmare though, and the way it is now described to be is just a no-go for me. I'd get a meltdown within minutes. Thanks so much for bringing this to attention.
It's not about making the world a better place; it's about making ourselves better persons. The rest comes naturally.

:idea: :idea: :idea: One more ticket needed!
:arrow: BNAPT
fxb
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Re: Polizeikontrollen Hinfahrt Donnerstag

Beitrag von fxb »

Polizeikontrollen zur Fusion: so verhalten Sie sich richtig
Von Sebastian Fitzer

#1 Nicht breit fahren

Wer unter Einfluss von Drogen (inkl. Alkohol) fährt, gefährdet sich und andere. Wird man erwischt, ist allen voran der Führerschein in Gefahr. Daher:

mindestens 24 Stunden vor der Fahrt keine Drogen (inkl. Alkohol) konsumieren
danach sind die meisten Substanzen nicht mehr im Blut nachweisbar
Fahrer ist jeder, der kein Fußgänger oder Beifahrer ist (z.B. Fahrrad, E-Scooter)

#2 Reden ist silber, Schweigen ist Gold

Ein eiserner Grundsatz der Strafverteidigung lautet: Mit der Polizei spricht man nicht!

es gibt keine Pflicht, sich zu äußern – Schweigen ist nicht unhöflich, sondern clever
einzige Verpflichtung: Personalien, Führerschein und KFZ-Papiere vorzeigen
niemals über Ihren Konsum sprechen – Polizisten kennen keine harmlosen Jugendsünden, wiederholter oder regelmäßiger Konsum wiegt schwerer
Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich daher nicht in ein Gespräch verwickeln. Bereits hier beginnt die Ermittlung – gegen Sie! Die Beamten sind geschulte Ermittler und suchen nach Verdachtsmomenten für weitere Maßnahmen. Machen Sie es sich leicht und der Polizei schwer, indem Sie z. B. sagen:

- Dazu möchte ich mich nicht äußern.
- Das habe ich nicht gesagt.
- Nein.

#3 Bluttests und/oder Durchsuchungen weder zustimmen noch anerkennen

Allein die Teilnahme an der Fusion begründet keinen Verdachtsmoment. Daher darf die Polizei grundsätzlich erstmal nur:

bei Fahrern allgemeine Verkehrskontrollen durchführen
bei Fußgängern oder Beifahrern lediglich die Personalien kontrollieren
That´s it!

Alle weiteren Maßnahmen muss die Polizei gesondert anordnen und begründen. Das kann sie nur aufgrund konkreter Verdachtsmomente für das Vorliegen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Hat die Polizei sich diese erarbeitet, darf Sie Folgendes anordnen:

bei Fahrern: Bluttests und/oder Durchsuchungen
bei Fußgängern: Durchsuchungen
That´s it!

Sofern Bluttests und/oder Durchsuchungen angeordnet wurden:

äußern Sie verbalen Widerspruch, z.B. "Ich möchte keine Blutentnahme"
leisten Sie keinen körperlichen Widerstand
unterschreiben Sie nichts – das gilt im Zweifel als Zustimmung
Ein negativer Bluttest ohne Zustimmung des Betroffenen ist eine Körperverletzung. Daher ist die Polizei bei der Anordnung gegen Ihren Willen erfahrungsgemäß sehr zurückhaltend.

#4 freiwillige Tests freundlich ablehnen

Wichtig zur Ausgangssituation: Nicht Sie müssen erklären, warum Sie nicht an polizeilichen Maßnahmen mitwirken möchten. Im Gegenteil: Wenn die Polizei in Ihre Rechte eingreifen möchte, braucht sie dafür eine Rechtsgrundlage und muss den Eingriff begründen.

Dieser grundrechtliche Schutz vor staatlichen Eingriffen ist eingeschränkt bei:

begründeten Verdachtsmomenten für das Vorliegen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (Anfangsverdacht)
freiwilligen Teilnahmen an polizeilichen Maßnahmen (Zustimmung)
Die Polizei setzt immer dann auf Freiwilligkeit, wenn sie keine rechtliche Handhabe hat, eine Maßnahme aufgrund eines Anfangsverdachts anzuordnen. Das sind z.B.

alle Vortests, wie Atemalkohol- und Drogenschnelltests (Schweiß, Urin, Speichel)
jegliche Art von Verhaltensprüfungen, z.B. mit geschlossenen Augen …
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen von Aussagen wie:

“Wer nichts zu befürchten hat, kann doch schnell mitmachen.” – genau hinhören: “kann” heißt nicht “muss”
“Wenn Sie nicht freiwillig mitmachen, dann werden wir …” – falsch: läge ein Anfangsverdacht vor, müsste die Polizei diesem sogar per Anordnung nachgehen
Bleiben Sie stets freundlich, machen Sie keine freiwilligen Tests mit und sagen Sie stattdessen:

"Lieber Herr Polizist, aus meinem Verhalten, nicht mitzuwirken, dürfen Sie keine negativen Schlüsse ziehen. Das ist ein Grundrecht von mir. Ich bitte Sie, das zu beachten.”

Quelle: https://rechtsanwalt-fitzer.de/p/fusion
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